FREIE PLÄTZE: Ganztagsplatz ab 35 Stunden/ Woche zu August 2024

Platzvergabe/ Kosten/Vertrag

Platzvergabe:


Es werden nur Ganztagsplätze zwischen 35 und 40 Stunden/ Woche vergeben.

Die Betreuungszeiten können zwischen 7 und 15 Uhr gebucht werden, wobei die

Kernzeit zwischen 8 und 14 Uhr liegt.

Unter Berücksichtigung der Mindeststundenzahl, Bring- und Ruhezeiten besteht die

Möglichkeit, auch nur eine Betreuung an 4 Tagen/ Woche zu buchen.

                                             

                        Es werden keine Vormittagsplätze angeboten.

Seit 1.3.2020 dürfen nur noch Kinder in die Betreuung aufgenommen werden, die einen altersgemäß ausreichenden Masernimpfschutz haben.
Siehe Masernschutzgesetz: https://www.masernschutz.de/

Kennenlernen und Vertrag

Der erste Kontakt findet meistens am Telefon statt, wo wir schon einmal schauen, ab wann und zu welchen Zeiten ein Betreuungsplatz benötigt wird, ob entsprechende Kapazitäten frei sind usw. Nachdem Sie mir einen (unverbindlichen) Anfragebogen (Download hier auf der Homepage) gesendet haben, sprechen wir einen persönlichen Termin außerhalb der Betreuungszeit zum Kennenlernen und Beschnuppern ab. Nach dem Kennenlerntermin haben beide Seiten ein paar Tage Zeit, um noch einmal zu überlegen, ob man zueinander passt. Ist dieses der Fall, schließt sich ein ruhiges Gespräch zwischen den Eltern und mir (ohne Kinder) an, um die vertraglichen Vereinbarungen zu besprechen.

Im Vertrag werden die Betreuungszeiten, Kosten, abholberechtigte Personen, Kontaktdaten und vieles mehr festgehalten. Die Eltern füllen ggf. den Antrag zur finanziellen Förderung der Kindertagespflege fürs Jugendamt aus und reichen diesen dort ein. Sind alle formalen Dinge erledigt, beginnt die Eingewöhnung.

Der Vertrag ist durch eine Rechtsanwältin, deren Schwerpunkte Verwaltungsrecht sowie die Kindertagesbetreuung sind, geprüft.

Kosten

Öffentlich geförderte Betreuungsstunden:

Den Antrag für finanzielle Förderung stellen die Eltern beim Jugendamt des Landkreises. Die Höhe der Kosten für die geförderten Betreuungsstunden wird dort berechnet und ist gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern.

 

Privat gezahlte Betreuungsstunden (alle vertraglich vereinbarten Stunden, die nicht durch den Landkreis gefördert werden):

10,00 € pro angefangene Betreuungsstunde